Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und geltende Bestimmungen
Das Vertragsverhältnis zwischen der avmediafactory AGENTUR FÜR DIGITALE MEDIEN, 72218 Wildberg (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „avmediafactory“ genannt) und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Form. Die avmediafactory widerspricht hiermit ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Angebote und Beauftragung
Unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme unserer Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag zustande. Bei mündlichen Absprachen und Ergänzungen gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Auftraggebers.
3. Preise und Bezahlung
Für Produktionen unter 6.000,-€ gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart:
• 50% bei Auftragserteilung
• 50% bei der Abnahme durch den Auftraggeber, jedoch spätestens 30 Tage nach der Übergabe an den Auftraggeber
Für Produktionen über 6.000,-€ gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart:
• 40% bei Auftragserteilung
• 30% bei Beginn der Dreharbeiten
• 30% bei der Abnahme durch den Auftraggeber, jedoch spätestens 30 Tage nach der Übergabe an den Auftraggeber
Bei Absage von Drehterminen durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare berechnet:
• 1 Tag vor Drehbeginn 100% der Angebotssumme
• bis 2 Tage vor Drehbeginn 70% der Angebotssumme
• bis 5 Tage vor Drehbeginn 50% der Angebotssumme
• bis 10 Tage vor Drehbeginn 0% der Angebotssumme
Unsere Rechnungen sind sofort bei Erhalt in bar oder durch Überweisung auf unser Firmenkonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die avmediafactory berechtigt Zinsen in Höhe von 2% p.a. über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
4. Nicht enthaltene Kosten
Folgende Kosten sind in den Preisen nicht eingeschlossen (falls nicht doch ausdrücklich aufgelistet):
• Hotelkosten und Tagesspesen werden gesondert berechnet
• Fahrtkosten berechnen wir mit 0,50€ pro gefahrenen Kilometer ab dem Firmensitz der avmediafactory.
• Gebühren für Urheberrechte, Bildrechte, Verlags- und Musikrechte, GEMA
• Vervielfältigungskosten
• Kosten für Normenwandlung, Formatkonvertierung und Datenträgervervielfältigung
• Kosten für Sprachversionen
• Zusatzkosten für wetterbedingte Produktionsabbrüche und Verschiebungen, speziell bei Flugaufnahmen.
• Kosten für erforderliche, zusätzliche Drehtage für nicht von der avmediafactory verschuldete Abbrüche oder Verschiebungen.
5. Rechte Dritter/Nutzungsrechte
Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass durch die Bearbeitung des von ihm an die avmediafactory übergebenen Materials die Rechte von Dritten nicht berührt werden. Von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter stellt er die avmediafactory frei. Die Rechte zur Nutzung und Verwertung für die in Auftrag gegebene Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme übertragen. Dies betrifft nicht das Nutzungsrecht an Aufzeichnungsmedien wie Kamerakassetten, Datenkarten und sonstigen Datenträgern. Die Verwertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Fotografien, Filmen u.ä. beschränkt sich auf Zweck und Dauer des Auftrages, soweit nicht anders vereinbart. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Zusammenhängen, die derzeit und in Zukunft technisch machbar sind, ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Die avmediafactory hat das Recht, die fertige Produktion oder Teile davon zu Demonstrationszwecken einzusetzen und den Auftraggeber zur ihren Referenzen hinzuzufügen, wenn das vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
6. Haftung und Versicherung
Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die an die avmediafactory vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der avmediafactory auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet die avmediafactory wie in eigenen Angelegenheiten. Übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns nicht versichert. Für den Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferern haftet die avmediafactory nicht.
7. Abnahme
Nach Abschluss der Produktion findet eine Abnahme durch den Auftraggeber statt. Die hierbei festgestellten Änderungswünsche werden von der avmediafactory kostenfrei und kurzfristig umgesetzt und bei einer weiteren Vorführung abgenommen. Darauffolgende weitere durchzuführende Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mängel und Beanstandungen sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt des Produktes schriftlich mitzuteilen. Zur Überprüfung des Produktes wird dieses gleichzeitig an die avmediafactory geliefert. Bei begründetem Anspruch auf Gewährleistung wird der avmediafactory eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten durchführt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von der avmediafactory gelieferten Bild-, Ton- und Datenträger bleiben, auch im Falle der Umbildung oder Verarbeitung (§950 BGB), bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum der avmediafactory. Bei anteiligen Verarbeitungen oder Umbildungen steht der avmediafactory ein Miteigentum in dem vorliegenden Wertverhältnis zu.
9. Aufbewahrung
Das Rohmaterial und die uns für die Herstellung überlassenen Materialien werden von der avmediafactory sechs Monate nach Produktabnahme aufbewahrt. Digitale Daten, die für die Herstellung erzeugt wurden, werden drei Monate nach der Produktabnahme gelöscht.
10. Rechte
Die avmediafactory gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Uns verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die avmediafactory kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Unentgeltlich zur Verfügung gestellte Fotos und Filme, unabhängig vom Format, dürfen in keiner Weise ohne vorherige Genehmigung der avmediafactory vom Nutzer verändert oder gekürzt werden.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Erfüllungsort für alle Ansprüche und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist 72202 Nagold.
avmediafactory
AGENTUR FÜR DIGITALE MEDIEN
Gert Tetzner
Hohenbergstraße 21
72218 Wildberg